Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2021 - 4 StR 249/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1173
BGH, 13.01.2021 - 4 StR 249/20 (https://dejure.org/2021,1173)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2021 - 4 StR 249/20 (https://dejure.org/2021,1173)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 4 StR 249/20 (https://dejure.org/2021,1173)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    §§ 74, 109 Abs. 2 JGG, §§ 69, 69a StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 472a Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes; Das Verbot, einer Partei zuzusprechen, was nicht beantragt ist, gilt auch im Adhäsionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 308 Abs. 1
    Revision gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes; Das Verbot, einer Partei zuzusprechen, was nicht beantragt ist, gilt auch im Adhäsionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.2020 - 1 StR 143/20

    Adhäsionsverfahren (Anwendbarkeit des Grundsatzes ne ultra petita)

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 4 StR 249/20
    Zugleich kann im Revisionsverfahren die Beschränkung des Urteilsausspruchs unter Beseitigung dessen, was nicht beantragt war, erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 1 StR 143/20, Rn. 3; Beschluss vom 16. Juni 1993 - 2 StR 251/93).
  • BGH, 16.06.1993 - 2 StR 251/93

    Verbot einer Partei zuzusprechen, was nicht beantragt ist im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 4 StR 249/20
    Zugleich kann im Revisionsverfahren die Beschränkung des Urteilsausspruchs unter Beseitigung dessen, was nicht beantragt war, erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 1 StR 143/20, Rn. 3; Beschluss vom 16. Juni 1993 - 2 StR 251/93).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht